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Sexuelle Gewalt ist in der Schweiz viel verbreiteter als gedacht: Mindestens jede fünfte Frau ab 16 Jahren hat einen sexuellen Übergriff erlebt.
Das Nationale Fachgremium Sexualisierte Gewalt ist eine Expertinnengruppe, die sich auf das Thema sexualisierte Gewalt gegen Frauen* konzentriert. Es besteht aus Fachpersonen der Opferhilfe und spezialisierten Beratungsstellen mit dem Schwerpunkt häusliche und sexualisierte Gewalt.
der Beratungs- und Unterstützungsangebote von Betroffenen.
und Vernetzung der Beratungsstellen – aus der ganzen Schweiz mit dem Fokus auf sexualisierte Gewalt.
flächendeckend in der ganzen Schweiz.
als einheitlichen Standard in der Schweiz.
Das NFG hat in den vergangenen Jahren an verschiedenen relevanten Veranstaltungen mitgewirkt und zu politischen und gesetzlichen Entwicklungen im Bereich der sexualisierten Gewalt Position bezogen.
So beispielsweise:
Diverse Aktionen im Zusammenhang mit 16-Tagen gegen Gewalt an Frauen in verschiedenen Städten https://www.16tage.ch/
Teilnahme an Podiumsgespräch und Durchführung von Workshops an der nationalen Konferenz zu sexualisierter Gewalt, organisiert vom eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau.
Programm und weiterführende Informationen: https://www.edi.admin.ch/
Teilnahme an Sitzung mit dem Bundesamt für Justiz im Zusammenhang mit der Umsetzung der Istanbul Konvention, welche in der ganzen Schweiz die Schaffung von Krisenzentren für Gewaltbetroffene verlangt.
Roadmap zu Häuslicher Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021: Stellungnahme zu Addendum / Dialog Sexuelle Gewalt im Mai 2023, siehe PDF.
Teilnahme an NGO-Hearing und Besuch GREVIO bei SGG im Rahmen der Überprüfung der Schweiz durch internationale Expertinnen- und Expertengruppe des Europarats (GREVIO)hinsichtlich der Umsetzung der Istanbul Konvention.
Medienmitteilung Bundesrat und Bericht GREVIO zur Umsetzung in der Schweiz https://www.admin.ch/
Stellungnahme zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über eine Revision des Sexualstrafrechts (Vernehmlassung: 18.043 – Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Entwurf 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts): siehe PDF.
Vertiefungsbericht zur Umsetzung der Istanbul Konvention in der Schweiz: siehe PDF.
Engagement und Stellungnahme zur Revision des Sexualstrafrechts: siehe Medienmitteilung vom 5.9.2019 und Unterstützung von diversen Aktivitäten von NGOs u.a. Amnesty Schweiz.
Informationen sowie alle kantonalen Unterstützungsangebote zum Thema sexualisierte Gewalt findest du hier:
Hier sind die am Fachgremium beteiligten Fachstellen aufgelistet.
(Teil der Opferhilfe Zürich)